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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
Auf Mastodon: @[email protected]
Auf Bluesky: @jklute.bsky.social
Schon lange schwelt der – nicht zu letzt vom deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) massiv mit befeuerte – Konflikt um die Frage, ob EU-Recht Vorrang hat vor dem Recht der Mitgliedsstaaten (vgl. dazu auch meinen piq „EuGH vs. Bundesverfassungsgericht“ vom 06.12.2021).
Nun hat der EuGH mit einem Urteil, das sich auf eine Auseinandersetzung um genau diese Frage In Rumänien bezieht, klar gemacht, dass EU-Recht Vorrang hat vor mitgliedsstaatlichem Recht. Das gilt selbstverständlich nur für die Kompetenzbereiche, für die die EU nach dem Vertrag von Lissabon zuständig ist.
Der rechtspolitische Korrespondent der taz, Christian Rath, hat die Entscheidung des EuGH in einem kurzen Artikel vorgestellt und erläutert und auch noch einmal in Bezug gesetzt zum Agieren des BVerfG.
Quelle: Christian Rath Bild: Robert Ghement/epa taz.de
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so sollte es auch sein. Bundesrecht bricht Landesrecht :- )