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Europa

Der EuGH bekräftigt den Vorrang des EU-Rechts

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
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Jürgen KluteDienstag, 21.12.2021

Schon lange schwelt der – nicht zu letzt vom deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) massiv mit befeuerte – Konflikt um die Frage, ob EU-Recht Vorrang hat vor dem Recht der Mitgliedsstaaten (vgl. dazu auch meinen piq „EuGH vs. Bundesverfassungsgericht“ vom 06.12.2021).

Nun hat der EuGH mit einem Urteil, das sich auf eine Auseinandersetzung um genau diese Frage In Rumänien bezieht, klar gemacht, dass EU-Recht Vorrang hat vor mitgliedsstaatlichem Recht. Das gilt selbstverständlich nur für die Kompetenzbereiche, für die die EU nach dem Vertrag von Lissabon zuständig ist.

Der rechtspolitische Korrespondent der taz, Christian Rath, hat die Entscheidung des EuGH in einem kurzen Artikel vorgestellt und erläutert und auch noch einmal in Bezug gesetzt zum Agieren des BVerfG.

Der EuGH bekräftigt den Vorrang des EU-Rechts

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Kommentare 1
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor einem Jahr

    so sollte es auch sein. Bundesrecht bricht Landesrecht :- )

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