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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
Auf Mastodon: @[email protected]
Auf Bluesky: @jklute.bsky.social
Nicht erst seit dem Konflikt zwischen Warschau und Brüssel steht das Verhältnis von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und den Verfassungsgerichten der Mitgliedsstaaten in der Diskussion. Und diese Diskussion ist auch keine spezifisch polnische. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sieht den Anspruch des EuGH, in der Rechtshierarchie über den mitgliedsstaatlichen Verfassungsgerichten zu stehen, ebenfalls kritisch.
Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent bei der taz, hat diesen Konflikt zum Anlass genommen, im Stil einer FAQ-Liste die nicht ganz einfach zu überblickende Faktenlage zur Frage der Kompetenzverteilung zwischen EuGH und mitgliedsstaatlichen Verfassungsgerichten darzulegen.
Quelle: Christian Rath Bild: Sebastian Gollnow... taz.de
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Unsere deutsche VerfassungStruktur kennt jedenfalls diese Art Hierarchie - Bundesrecht bricht Landesrecht etc. Und das GG hat in Artikel 23 wenigstens die Eingliederung in europäische "Verfassungen" geregelt (=alles unabhängig von Europäischen Verträgen etc.).
Was im Einklang mit den von der Ewigkeitsgarantie abgedeckten Artikeln des GG ist, ist also für uns an sich kein Problem.
für Polen, Ungarn (=und GB) sollte man darüber hinaus auch die Grundsätze "Man kann den Kuchen nicht teilen und ihn behalten" und "wenn ich in einem Club Mitglied bin muss ich mich auch am die Regeln halten" in Erinnerung rufen.
aber. war ja klar - aber:
die EU hat immer noch ein großes Demokratie- und Repräsentationsdefizit. und trotz großer Anstrengungen gibt es noch keine richtige Europäische Verfassung, jedenfalls in deutsch-kontinentaleuropäischer Verfassungstradition.
Allerdings wie gesagt bestimmt unser GG eindeutig als Ziel für die BRD die Zusammenarbeit in einem (zukünftigen?) europäischen Bundesstaat, etwas, was Deutschland wesentlich stärker angehen sollte.
Vielleicht ist das Ganze eine gute Gelegenheit, die Frage Europäischer Verfassung und ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten endlich zu klären.