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Europa

Ist das EuGH Urteil zum Tragen von Kopftüchern noch menschenrechtskonform?

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
Zum Kurator'innen-Profil
Jürgen KluteSamstag, 18.03.2017

Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen das Tragen von Kopftüchern grundsätzlich verbieten können. Es hat unterschiedliche Reaktionen darauf gegeben. 

Helge Meves hat sich das Urteil noch einmal unter dem Aspekt der Menschenrechte angeschaut.

Eigentlich ist die Sachlage selten so klar wie hier: Alle für die europäischen Länder geltenden Menschenrechtskonventionen der letzten 70 Jahre bestimmen die Religionsfreiheit als ein grundlegendes Menschenrecht. Menschen sollen unbehelligt von Religion leben können. Und sie sollen in Fragen des Gedankens, Gewissens und Glaubens frei sein und dies auch in der Öffentlichkeit bekunden können. Maßen sich Politik oder Recht dagegen an, die Bekundung in der Öffentlichkeit zu untersagen, geben sie ihre Neutralität auf und werden sie zur Partei in Religions- und Weltanschauungsfragen.

Ausgehend von dieser konstanten Entwicklungslinie des Menschenrechts entwickelt er seine Kritik an dem EuGH-Urteil und kommt zu dem Schluss, dass es nicht nur eine neue Form subtiler Diskriminierung muslimischer Frauen bedeutet, sondern auch eine generelle Infrage-Stellung der Religionsfreiheit, die langfristig keineswegs nur Muslime treffen muss. 

Ist das EuGH Urteil zum Tragen von Kopftüchern noch menschenrechtskonform?

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