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Kurator'in für: Europa Fundstücke Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953, geboren in Bünde/Westfalen. Nach dem Studium der evangelischen Theologie in Bielefeld und Marburg/Lahn ab 1989 Leiter des Industrie- und Sozialpfarramtes des Kirchenkreises Herne. Von 2007 bis 2009 Referent für Sozialethik an der Evangelischen Stadtakademie Bochum. Von 2009 bis 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE). Mein persönliches Highlight im EP: Ich war Berichterstatter für die Zahlungskontenrichtlinie, die jedem legal in der EU lebenden Menschen das Recht auf ein Bankkonto garantiert. Seit 2014 freiberuflich tätig. Publizist. Diverse Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Publikationen, seit Dezember 2016 Herausgeber des Europa.blog und seit Juni 2020 auch Herausgeber des "Ruhrpott Podcast".
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Auf Bluesky: @jklute.bsky.social
Die Europäische Union will Menschen, die über digitale Plattformen ihren Lebensunterhalt verdienen, stärker schützen. Derzeit ist vor allem der Status der sogenannten Plattform-Beschäftigten unklar: Sie sie Selbständige oder Arbeitnehmer*innen in einen Beschäftigungsverhältnis?
Dazu hat die Europäische Kommission vor wenigen Tagen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Richtlinienentwurf zur Beratung, Bearbeitung und Abstimmung vorgelegt. Solche europäischen Rechtstexte sind in der Regel umfangreich und ihre Lektüre ist kein literarischer Genuss.
Dankenswerterweise hat sich die Rechtsanwältin Dr. Tatjana Ellerbrock diesen für Arbeitnehmer*innen wichtigen Rechtstext genauer angeschaut und ihn in einem Gastbeitrag für das juristische Portal „Legal Tribune online“ vorgestellt und eingeordnet. Zur Relevanz der Richtlinie: EU-weit sind ca. 28 Millionen Menschen für digitale Plattformen tätig; 90 Prozent von ihnen haben den Status von Selbständigen.
Tatjana Ellerbrock führt zunächst in den Sachverhalt ein: Was genau soll hier reguliert werden und warum? Im Weiteren skizziert sie den Entwurf der EU-Kommission und deutet an, welche Wirkungen er haben dürfte und wo aus ihrer Sicht noch offene Fragen sind.
Ellerbrock kommt zu folgendem Fazit:
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass ein einheitliches Schutzniveau in der Plattformarbeit geschaffen und ausbeuterische Arbeit untersagt werden soll. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen verhindert Ausweichreaktionen zulasten der Betroffenen, indem Plattformbetreibende ihre Mitarbeitenden in Mitgliedstaaten mit niedrigerem Schutzniveau rekrutieren. Die Richtlinie soll Rechtssicherheit schaffen, die Menschen benötigen, um ihre Tätigkeit auszuüben.
[…]
Es stellen sich aber auch grundsätzliche Fragen: Wie werden Arbeitnehmer:innenschutzrechte wirksam grenzüberschreitend durchgesetzt? Entspricht es überhaupt dem Interesse der meisten Plattformarbeitenden, den Arbeitnehmer:innenstatus zu erlangen oder legen sie nicht vielmehr größeren Wert auf Flexibilität? Wie können Plattformbetreibende die neuen Verpflichtungen rechtssicher erfüllen, ohne das Geschäftsmodell zu gefährden?
Tatjana Ellerbrock hat mit ihrem Gastbeitrag für Lto eine gut lesbare Einführung in einen wichtigen, aber eben nicht einfach zu lesenden europäischen Rechtstext geschrieben, für den man ihr nur dankbar sein und den man allen nur dringend empfehlen kann, die sich für diese Thematik grundsätzlich oder auch beruflich interessieren.
Quelle: Tatjana Ellerbrock Bild: tippapatt - stock... www.lto.de
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