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Flucht und Einwanderung

Bayern droht gegen die Grenzpolitik der Regierung zu klagen. Was ist davon juristisch zu halten?

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistSonntag, 17.01.2016

Die bayrische Landesregierung gab ein Gutachten in Auftrag, laut dem die Bundesregierung dafür verklagt werden könne, die bundesdeutschen Grenzen nicht gegen die Fluchtmigration zu schließen. Das vom ultrakonservativen ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio verfasste Gutachten steht jedoch bereits in seinen Grundannahmen auf wackeligen Füßen. Wie die beiden Juraprofessoren für Öffentliches Recht Jürgen Bast (Gießen) und Christoph Möller (HU Berlin) in einem Kommentar aufzeigen, geht di Fabio von einer sehr veralteten Staatskonzeption und einer überhöhten Bedeutung von Grenzen aus, und verwickelt sich dabei in Widersprüche. Auch wird die Europäische Union als rechtlicher und politischer Rahmen abgeschrieben und eine Rückkehr zum deutschen Nationalstaat propagiert. Die Annahmen des Gutachtens sind politisch gefährlich und wie viele - oft absurde - politische Forderungen, in der momentanen Flüchtlingspolitik durch eine gegen Migration gerichtete Ideologie geleitet.

Bayern droht gegen die Grenzpolitik der Regierung zu klagen. Was ist davon juristisch zu halten?

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