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am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.
Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.
Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.
Man mag manchmal meinen, dass die Frage, ob etwas rechtens ist oder nicht, ganz einfach zu beantworten sei: Man schaue sich einfach die entsprechende Rechtslage an. Doch so einfach ist es nicht, zumal bei so politisch umkämpften Themen wie der Flüchtlingspolitik. So wird nun seit Monaten zwischen Staatsrechtlern (und solchen, die sich dafür halten), von Juraprofessoren bis Richtern, darüber gestritten, ob es legal sei, die deutschen Grenze zu öffnen beziehungsweise zu schließen. Zunächst wurde argumentiert, Angela Merkel habe einen Verfassungsbruch begangen, da Sie Asylbewerber ins Land gelassen habe – eine Behauptung, die von Juristen, aber auch Merkel selbst ("Die Grenzen waren offen") zurückgewiesen wurde. Nun wird von konservativer Seite argumentiert, Deutschland könne wie Österreich seine Grenze nach Gutdünken für Asylbewerber schließen, nämlich aufgrund von Zuständigkeitsregeln im Dublin-Abkommen. Doch auch ein solches gezieltes Suchen nach rechtlichen Argumenten für politische Forderungen, die zudem internationalem Recht entgegenstehen (Genfer Flüchtlingskonvention), gehen an der rechtlichen Realität vorbei, wie Roman Lehner in diesem Artikel zeigt. Die rechtliche Lage ist durchaus kompliziert, aber klar ist, dass Asylsuchende ein Recht haben, dass Ihr Schutzbegehren geprüft wird. Und letztlich ist und sollte dies eine gemeinsame europäische Aufgabe sein, was von Politikern und Juristen unterminiert wird, die nur auf nationale Prinzipien setzen.
Quelle: Roman Lehner verfassungsblog.de
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