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Flucht und Einwanderung

Ein Jurist antwortet: Darf Griechenland das Asylrecht aussetzen?

Lars Hauch
Researcher. Schwerpunkte: Mittlerer Osten, insbesondere Syrien.
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Lars HauchMittwoch, 04.03.2020

Matthias Lehnert greift hier im Verfassungsblog einige Fragen auf, deren juristische Beantwortung dieser Tage relevanter nicht sein könnte.

  • Die Aussetzung des Asylrechts durch die griechische Regierung sei nicht zulässig, argumentiert der Jurist. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention verbieten die Zurückweisung. Wer einen Schutzantrag stellt, habe nach EU-Recht einen Anspruch auf ein ordentliches Verfahren. Ausnahmslos.
  • Die unmittelbare Verhaftung von Schutzsuchenden, wie sie derzeit praktiziert wird, sei ebenfalls nicht von geltendem Recht gedeckt. Auch die Bestrafung von Geflüchteten unter Verweis auf eine illegale Einreise sei untersagt.
  • Eine Schließung der deutschen Grenzen für Schutzsuchende verstoße gegen geltendes Recht. Befürworter eines solchen Schrittes verkauften ihn populistisch als notwendig, um Recht und Ordnung wiederherzustellen. Tatsächlich sei aber das Gegenteil der Fall, schreibt Lehnert.

Abschließend greift Lehnert kurz die These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung von 2015 auf:

Die – vielfach widerlegte – These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung 2015 war und ist das zentrale Narrativ der politischen Rechten. Die Analyse der gegenwärtigen Praxis an den Außengrenzen einerseits und der Instrumentarien zur Aufnahme von Geflüchteten andererseits verdeutlichen hingegen: Die Abschottung an den Außengrenzen und die Politik der Migrationsabwehr bewegt sich selbst in einem rechtsfreien Raum. Die hegemoniale Forderung nach einer Herstellung von Recht und Ordnung ist tatsächlich die Forderung, den Rechtsstaat aufzuheben und die Menschenrechte vollends zu missachten. Auf der anderen Seite kann und darf eine emanzipatorische Politik zugunsten von Geflüchteten nicht allein auf humanitäre Grundprinzipien verweisen, sondern sie muss selbst mit der starken Kraft des Rechts argumentieren. Recht und Ordnung muss vor allem heißen: den Rechtsstaat an den Außengrenzen gewährleisten und Menschenrechte schützen.
Ein Jurist antwortet: Darf Griechenland das Asylrecht aussetzen?

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Kommentare 5
  1. Cornelia Gliem
    Cornelia Gliem · vor mehr als 4 Jahre

    interessant. Auch der Kommentarbereich - im guten wie im schlechten. was wieder gern vergessen wird: dass der Rechtsstaat eben gerade grundsätzlich keine Rücksicht nehmen soll auf "die politische Lage", die "Realität" etc.
    Sonst ist es kein RECHT. sondern Willkür.

    1. Andreas P.
      Andreas P. · vor mehr als 4 Jahre

      Wir wahr. Deswegen wäre es 2015 rechtmäßig gewesen, die Grenzen zu schützen, wie es auch in 2020 rechtmäßig ist, oder in 2025.

  2. Andreas P.
    Andreas P. · vor mehr als 4 Jahre

    „Die – vielfach widerlegte – These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung 2015 war und ist das zentrale Narrativ der politischen Rechten.“

    Es gibt mindestens drei echte (nicht rechte) Verfassungsrechtler, zwei Richter am Bundesverfassungsgericht (di Fabio und Papier) und den Mitautor und Namensgeber des führenden Grundgesetzkommentars (Scholz), den Rechtsverstoss belegt und nicht widerlegt sehen.

    Das Griechenland seine Grenzen nicht schützen darf ist ebenso schlicht falsch. Das push back Urteil vom des EGMR (https://hudoc.echr.coe...) ist nicht unklar sondern sehr klar: Wer selbst rechtswidrig eine Grenze übertritt und bewusst nicht legal einen möglichen Antrag stellt, der kann ohne Rechtsverstoss wieder rausgeworfen werden.

    1. Cornelia Gliem
      Cornelia Gliem · vor mehr als 4 Jahre

      zumindest dazu muss man aber erst mal einen Antrag gestellt haben. ..

    2. Andreas P.
      Andreas P. · vor mehr als 4 Jahre

      @Cornelia Gliem Ja, dazu schreibt man einen Brief, den der Postbote über wen Zaun bringt, ganz legal und gewaltfrei.0

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