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Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Politische Wissenschaft, Journalistik und Kriminologie studiert, die Henri-Nannen-Journalistenschule besucht, als Redakteur bei ZEIT Online und P.M. History gearbeitet und als selbstständiger Journalist für ZEIT, PM, PM History, Stern, Spiegel Geschichte, G/Geschichte, Geo Epoche und andere Medien. Hat über Piraterie auf dem Mittelmeer promoviert. Die Doktorarbeit erschien 2018 bei edition lumiere.
Hauke Friederichs interessiert sich für Krisen und Konflikte, Armeen und Rüstung, Kriminologie und Verbrechensbekämpfung und viele andere Themen. Bei S. Fischer veröffentliche er 2018 gemeinsam mit Rüdiger Barth "Die Totengräber". Ein Buch über die letzten Tage der Weimarer Republik. Danach folgte 2019 "Funkenflug" über den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Am 15. März 2021 erscheint "Das Wunder von Dünkirchen" im Aufbau-Verlag. Es beschreibt die Rettung von mehr als 300.000 Soldaten der Alliierten während der deutschen Westoffensive 1940.
„Es war von Anfang an klar, wohin geliefert wurde.“ Das sagt Oberstaatsanwalt Karlheinz Erkert in seinem Plädoyer. Nach fast 30 Verhandlungstagen geht der Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch in Stuttgart zu Ende. In dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart sind frühere Geschäftsführer, leitende Mitarbeiter und eine Sachbearbeiterin des Waffenherstellers angeklagt. Die Anklage wirft ihnen unter anderen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Sturmgewehre vom Typ G36, Standardwaffe der Bundeswehr, waren auch in vier Bundesstaaten gelandet, die nicht hätten beliefert werden dürfen.
Skandalös, schändlich und miserabel sei es gewesen, was im Unternehmen passiert ist, so drastisch drückt es Oberstaatsanwalt Erkert in seinem Schlussvortrag aus. Mitarbeiter von Heckler & Koch sollen auf den Inhalt sogenannter Endverbleibserklärungen Einfluss genommen haben. Diese Papiere müssen Rüstungsunternehmen, die Waffen exportieren wollen, dem Bundeswirtschaftsministerium vorlegen.
"Im Fall von Waffenlieferungen nach Mexiko wurden laut der Anklage deutsche Behörden bewusst getäuscht", berichtet Uschi Götz für Deutschlandfunk Kultur. "Den Behörden ist dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nichts vorzuwerfen."
Das Urteil soll am 21. Februar gesprochen werden. Entscheidend für das Strafmaß dürfte sein, ob die Endverbleibserklärung vom Gericht als Teil der Exportgenehmigung angesehen wird oder nicht.
Zwei der fünf Angeklagten sollen nach dem Willen der Staatsanwälte ins Gefängnis. Zwei Jahre und neun Monate Haft beantragte die Anklage für einen ehemaligen Vertriebschef. Ihm und einem weiteren Beschuldigten sowie einer früheren Sachbearbeiterin werden die Bildung einer Bande vorgeworfen. Die Frau soll zwei Jahre und sechs Monate in Haft kommen.
Quelle: Uschi Götz deutschlandfunkkultur.de
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