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Im Zuge der Corona-Pandemie wird viel über die Zahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte geschrieben, aber nur wenig darüber, was die Behandlung für den Einzelnen bedeutet – und was Patienten eigentlich wollen. Carina Frey greift diese Fragen auf und zeigt, wie man mithilfe einer Patientenverfügung festlegen kann, wie weit eine Behandlung gehen soll.
Patientenverfügungen sind für ÄrztInnen bindend, sofern sie konkret genug formuliert sind. Doch daran hapert es in der Praxis immer wieder. In vielen Patientenverfügungen wird nicht klar, ob die VerfasserIn eine bestimmte Behandlung möchte oder nicht. Deshalb raten ÄrztInnen und Verbraucherschützer, die eigenen Wünsche und Vorstellungen konkreter zu beschreiben.
Im Falle einer schweren Covid-19-Erkrankung stellt sich vor allem die Frage, ob eine intensivmedizinische Behandlung mit invasiver Beatmung gewünscht wird oder eine palliative Versorgung, die auf Linderung der Leiden zielt. Eine künstliche Beatmung kann Leben retten, ist aber immer ein schwerwiegender Eingriff. Die Folgen können gravierend sein. Manche Menschen müssen nach der Behandlung langfristig beatmet werden, regelmäßig zur Dialyse oder tragen kognitive Einschränkungen davon.
Wenn ein Patient sagt: „Das ist für mich ein inakzeptabler Zustand, dann muss ich ihn nicht monatelang dafür behandeln“, sagt Prof. Uwe Janssens, Präsident der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin.
Der Artikel beschreibt, wie die Patientenverfügung ergänzt werden kann. Und er ermutigt, über diese Fragen mit der Familie zu sprechen. Zu wissen, was der andere möchte, entlastet Angehörige enorm. Im Ernstfall werden nämlich sie gefragt, wie eine Behandlung weitergeführt werden soll.
Quelle: Carina Frey/RiffReporter Bild: istock/sudok riffreporter.de
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