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Klima und Wandel

Die taz sagt: Bundesverfassungsgericht läutete das Ende der Kohlekraft ein

Nick Reimer
diplomierter Energie- und Umweltverfahrenstechniker, Wirtschaftsjournalist und Bücherschreiber
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Nick ReimerDienstag, 13.12.2016

Die taz ist gedanklich mal wieder vornedran: Was bedeutet das Karlsruher Urteil zum Atomausstieg für den Ausstieg aus der Kohle-Kraft? Fragt der geschätzte „Rechtspolitische taz-Korrespondent" Christian Rath den Berliner Anwalt für Umweltrecht Thorsten Deppner. Antwort: Das Urteil „erleichtert den Kohleausstieg."

Im Kern ging es den Richtern in der letzten Woche bei der Atomkraft um die Frage: Wie gefährlich ist diese Technik? Und wie muss Politik mit dieser Gefahr umgehen? Deppner kommt nun zu dem Schluss: „Die Kohlewirtschaft ist eine Gefahr für die Menschheit. Wenn wir nicht aus der Kohleverbrennung aussteigen, ist die Klimakatastrophe kaum noch zu stoppen." Kohlekraftwerke seien zwar anders als Atomkraftwerke gefährlich, „aber nicht weniger gefährlich."

Der Anwalt legt seiner Einschätzung folgenden Fakt zu Grunde: Deutschland habe „das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, an der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter zwei Grad mitzuwirken." Deshalb müsse den Kraftwerken die Betriebserlaubnis entzogen werden. „Die Kohlekraftwerke haben derzeit eine unbefristete Betriebserlaubnis. Ein Ausstiegsszenario wäre, diese Betriebsgenehmigungen mit einem Kohleausstiegs-Gesetz nachträglich zu befristen. Wie beim Atomausstieg könnten die Kraftwerke dann zeitlich gestaffelt abgeschaltet werden, so wäre ein geordneter Umbau der Energiewirtschaft möglich."

Aber müsste der Staat bei solch einem Kohleausstieg nicht gewaltige Entschädigungssummen bezahlen? Deppner sagt: „Nein. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun klar entschieden. Die nachträgliche Befristung einer Betriebsgenehmigung ist keine Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung des Eigentums."

Sicherlich: Die Meinung des Berliner Anwalts bildet ein Einzelvotum ab. Investigativ wäre nun aber, mal zu untersuchen, inwieweit diese mehrheitsfähig unter den Juristen ist. Denn wenn der Berliner Umweltjuris gehört wird, wozu bräuchte es dann noch den Schlingerkurs der SPD?

Die taz sagt: Bundesverfassungsgericht läutete das Ende der Kohlekraft ein

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