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Kurator'in für: Klima und Wandel Fundstücke
Reimer war 1989 Mitbegründer der ersten überregionalen Umweltzeitschrift der DDR, der ÖkoStroika. Danach volontierte er bei der Berliner Zeitung, wurde dort Redakteur und dann Reporter der Morgenpost in Sachsen. 1998 ging er zur taz als Korrespondent, 2000 bis 2011 war er taz-Redakteur, zuständig für Energie und Klima. Heute ist er dort Autor im Ressort Zukunft & Wissenschaft.
Mit Toralf Staud gründete Nick Reimer 2007 das Onlinemagazin klimaretter.info, dessen Chefredakteur er bis Mitte 2016 war. Das Portal ist Ergebnis ihres Buches "Wir Klimaretter", dass 2007 im kiwi-Verlag erschien. 2015 publizierte Reimer "Schlusskonferenz - Geschichte und Zukunft der Klimadiplomatie" bei oekom. Zuletzt erschien - wiederum in Zusammenarbeit mit Toralf Staud - "Deutschland 2050 - wie der Klimawandel unser Leben verändern wird". Das Buch wurde zum Bestseller, auf der Liste der meistverkauften Paperback-Sachbücher des Jahres 2021 landete es auf Platz 9. Im Sommer 2023 erscheint eine aktualisierte Neuauflage.
www.klimaretter.info
www.Klima-Luegendetektor.de
Die taz ist gedanklich mal wieder vornedran: Was bedeutet das Karlsruher Urteil zum Atomausstieg für den Ausstieg aus der Kohle-Kraft? Fragt der geschätzte „Rechtspolitische taz-Korrespondent" Christian Rath den Berliner Anwalt für Umweltrecht Thorsten Deppner. Antwort: Das Urteil „erleichtert den Kohleausstieg."
Im Kern ging es den Richtern in der letzten Woche bei der Atomkraft um die Frage: Wie gefährlich ist diese Technik? Und wie muss Politik mit dieser Gefahr umgehen? Deppner kommt nun zu dem Schluss: „Die Kohlewirtschaft ist eine Gefahr für die Menschheit. Wenn wir nicht aus der Kohleverbrennung aussteigen, ist die Klimakatastrophe kaum noch zu stoppen." Kohlekraftwerke seien zwar anders als Atomkraftwerke gefährlich, „aber nicht weniger gefährlich."
Der Anwalt legt seiner Einschätzung folgenden Fakt zu Grunde: Deutschland habe „das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, an der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter zwei Grad mitzuwirken." Deshalb müsse den Kraftwerken die Betriebserlaubnis entzogen werden. „Die Kohlekraftwerke haben derzeit eine unbefristete Betriebserlaubnis. Ein Ausstiegsszenario wäre, diese Betriebsgenehmigungen mit einem Kohleausstiegs-Gesetz nachträglich zu befristen. Wie beim Atomausstieg könnten die Kraftwerke dann zeitlich gestaffelt abgeschaltet werden, so wäre ein geordneter Umbau der Energiewirtschaft möglich."
Aber müsste der Staat bei solch einem Kohleausstieg nicht gewaltige Entschädigungssummen bezahlen? Deppner sagt: „Nein. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun klar entschieden. Die nachträgliche Befristung einer Betriebsgenehmigung ist keine Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung des Eigentums."
Sicherlich: Die Meinung des Berliner Anwalts bildet ein Einzelvotum ab. Investigativ wäre nun aber, mal zu untersuchen, inwieweit diese mehrheitsfähig unter den Juristen ist. Denn wenn der Berliner Umweltjuris gehört wird, wozu bräuchte es dann noch den Schlingerkurs der SPD?
Quelle: Christian Rath Bild: dpa taz.de
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