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"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Klimaschutzgesetz einzuführen. Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, erklärt im Tagesspiegel Background "Klima&Energie", dass damit die Einhaltung der Klimaziele keinesfalls sicher gewährleistet sei. Nur eine Verfassungsänderung könne hohe Verbindlichkeit bringen.
Dazu müssten die neuen Vorgaben konkreter sein als das Umweltstaatsziel in Art. 20a Grundgesetz, das auch den Klimaschutz umfasst. Der Konkretisierungsgrad dieses Staatsziel ist so vage, dass sich keine ausreichende rechtliche Steuerungskraft entfalten kann, der sich der Gesetzgeber nicht entziehen könnte.
[...]
Gedankliches Vorbild könnte die Schuldenbremse des Grundgesetzes sein. Auch diese überführte eine allgemeine Vorgabe – die bis 2009 geltende Goldene Regel des Art. 115 GG – in konkretere und justiziable Regeln. So wie die Schuldenbremse verhindern soll, dass die Rückzahlung von heute aufgenommenen Krediten durch zukünftige Generationen erfolgen muss, könnte eine konkrete Klimaschutzverpflichtung verhindern, dass Lasten in die Zukunft verschoben werden, weil der Gesetzgeber nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Klimaschutzbemühungen ergreift.
Dass ein Klimaschutzgesetz kaum Rechtsverbindlichkeit schaffen kann, sei jedoch kein Argument gegen ein solches Gesetz, so Müller. Vielmehr wäre es eine ideale Ergänzung, da es ein starkes Zeichen setzen würde und allen Akteuren in Wirtschaft und Politik Planungssicherheit auf dem Weg der Energiewende gebe.
Etwas steifer Text mit interessanten Überlegungen.
Quelle: Thorsten Müller background.tagesspiegel.de
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