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Seit 35 Jahren Journalist, seit 20 Jahren “Unternehmerjournalist” - lange
bevor entrepreneurial journalism Buzzword auf Konferenzen wurde.Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch.org. Vorstandsmitglied bei Reporter ohne Grenzen Deutschland und im Beirat des Whistleblower-Netzwerks.
Elf Jahre sind vergangen, seit Verbände von (wenigen) US-Autoren und Verlagen Google verklagten, weil sie dem Unternehmen "massenhafte Urheberrechtsverletzungen" vorwarfen. In Deutschland wurde der Heidelberger Appell veröffentlicht, Schriftsteller schnappatmeten in Talkshows darüber, dass die Firma die literarische Welt unter ihre Knute bringen wollte, Beamte aus aller Welt (auch im Bundesjustizministerium) mussten über Eingaben brüten, die ihre Regierungen an ein Gericht in New York schickten, um Google vorzuwerfen, dass die Firma die Rechte der Autoren weltweit mit Füßen trete. Nun hat der oberste Gerichtshof der USA es abgelehnt, über den Fall zu entscheiden, womit das Urteil der unteren Instanz endgültig ist. "Unerledigter Fall Nummer 15-849; Authors Guild und andere gegen Google, Inc. Das Gesuch, Akten anzufordern, wird abgelehnt."
Drei Zeilen, bis zu deren Formulierung Anwälten weit mehr als 100 Millionen US-Dollar in die Kassen geflossen sein dürften. Ich habe den Streit acht Jahre lang journalistisch begleitet und dabei die Mentalität vieler deutscher Autoren, vor allem aber ihrer selbsternannten Interessenvertreter, kennen und verachten gelernt, und nun schreibt Patrick Bahners in der FAZ geradezu in einem Nebensatz: "Die in der deutschen Diskussion um Open Access dominierende Figur des romantischen Diskursverweigerers, der im Namen seiner unaussprechlichen Persönlichkeit auf ein Recht auf Nichtverbreitung seiner Ideen pocht, hat vor dem aufgeklärten Horizont des amerikanischen Urheberrechts keinen Ort." Die verständliche Zusammenfassung des Streits liefert der gepiqte Beitrag der SZ.
Quelle: Johannes Boie sueddeutsche.de
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