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Ich beschäftige mich seit vielen Jahren journalistisch mit dem Spannungsfeld Medien, Technik und Gesellschaft. Ich habe Krautreporter gegründet, war vorher unter anderem Chefredakteur der deutschen Wired und habe das Digital-Ressort bei Focus Online aufgebaut und geleitet. Ich bin außerdem Gründer und Herausgeber des Journalismus-Thinktanks vocer. Ich mag Gedrucktes und lese trotzdem fast alles digital.
Gibt es so etwas, wie einen musikalischen Fingerabdruck? Also Merkmale in Liedern, die klar nachweisen, dass die Melodie von einer bestimmten Person geschrieben wurde. Zwei Forscher haben das untersucht – anhand von Beatles-Songs. Das ist auch insofern interessant, da einige Lieder der Band John Lennon und Paul McCartney als Urheber-Duo ausweisen, es aber bis heute unklar ist, ob sie tatsächlich nicht nur von einem der Beiden stammen.
Die Neue Züricher Zeitung beschreibt, wie der Statistiker Mark Glickman von der Universität Harvard und der Mathematikprofessor Jason Brown von der kanadischen Universität Dalhousie nun mit wissenschaftlicher Methodik diese Frage klären wollen. Sie haben klar zugeordnete Lieder von Lennon und McCartney untersucht und darin jeweils individuelle Muster erkannt. Mit diesen Informationen haben sie daraufhin strittige Songs analysiert.
So etwa den Beatles-Klassiker "In My Life", der zwar 1965 unter gemeinsamen Copyright veröffentlicht wurde, aber später beide die Autorenschaft für die Melodie für sich reklamierten (hier ein paar Infos zum Song bei Wikipedia).
Das Ergebnis der Analyse: John Lennon war es (ziemlich sicher).
Quelle: Marie-José Kolly / Boas Ruh Bild: AP nzz.ch
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Es ist eigentlich kein Geheimnis das Lennon/McCartney oder auch Jagger/Richards nie bedeutet hat, daß alle Songs zusammen entstanden wären. Man hatte halt nur entschieden sich die Royalties zu teilen, egal von wem der Song ursprünglich ist. Nie hat Paul McCartney behauptet "In My Life" geschrieben zu haben. Nie hat er es auf seinen Konzerten gespielt. Dazu braucht es keine Forscher, um das herauszufinden. Fragen hätte genügt.