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Technologie und Gesellschaft

Virtual Reality in der Strafverfolgung und der Aufklärung von Nazi-Verbrechen

Christian Huberts
mächtiger™ Kulturwissenschaftler und Kulturjournalist
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Christian HubertsDienstag, 09.01.2018

Am 17. Juni 2016 wurde der ehemalige SS-Unterscharführer Reinhold Hanning der Beihilfe zum Mord in mehr als 170.000 Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil des Landgerichts Detmold wurde unter anderem durch Virtual-Reality-Technologie ermöglicht. Seine Behauptung, von vielen der im Konzentrationslager Auschwitz begangenen Verbrechen nichts mitbekommen zu haben, konnte durch den virtuellen Ausblick von seinem damaligen Wachposten widerlegt werden. Hanning stirbt am 30. Mai 2017 im Alter von 95 Jahren und kann seine Strafe nicht mehr verbüßen.

Mit der Kurzdoku Nazi VR wirft das MEL Magazine einen sehenswerten Blick auf die Technologie hinter der Verurteilung von Reinhold Hanning. Verantwortlich für das angewendete 3D-Modell von Auschwitz ist das Team um den Diplomingenieur Ralf Breker vom LKA Bayern. Mit Hilfe von 3D-Laserscans und historischen Blaupausen kann die Realität 1:1 in die Virtual Reality übertragen werden. So lassen sich Tatorte auch mehr als 70 Jahre später noch exakt nachvollziehen. Wohl sicher eine sinnvollere Anwendung der Technologie als virtueller Katastrophen-Tourismus.

Virtual Reality in der Strafverfolgung und der Aufklärung von Nazi-Verbrechen

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