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Norddeutscher. Lebt seit über 15 Jahren in Hamburg. Arbeitet für große Magazine und TV-Sendungen. Freischreiber by heart. Bildet an der Akademie für Publizistik Volontäre aus.
Vier Monate Haft ohne Bewährung. Das ist eine ganze Menge, zumindest in Anbetracht dessen, was der 19-Jährige aus Guinea-Bissau verbrochen hat. Er ist an der Balduintrepppe an der Hafenstraße mit 0,5 Gramm Marihuana erwischt worden. Trotz der geringen Menge wurde er wegen Drogenhandels angeklagt. Und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung: Bei seiner Verhaftung hatte er sich losreißen wollen und hat dabei einen Zivilpolizisten, der als Flaschensammler verkleidet war, am Kapselgelenk des rechten Zeigefingers verletzt. Selbst der Staatsanwalt hatte für das Delikt eine Geldstrafe vorgeschlagen - doch der Richter sah das anders.
Über ausschweifenden Drogenhandel rund um die Hafenstraße und den Kiez habe ich hier schon mehrfach gepiqt. Das Problem ist gravierend und nicht zu übersehen. Inzwischen gibt es nahezu täglich Kontrollen, die so manches Mal ziemlich ruppig ausfallen. Ist das noch verhältnismäßig? Diese Frage wirft Katharina Schipkowski in der taz auf und zitiert die Anwältin des Verurteilten, die mutmaßt, dass hier aufgrund des öffentlichen Drucks "mittels Gerichtsurteilen Politik gemacht" werde. Ob dem so ist? Schwer zu sagen. Die Begründung des Gerichtssprechers lässt jedenfalls nichts Gutes erahnen: Der Richter habe die harte Strafe "aus generalpräventiven Gründen für geboten“ gehalten.
Quelle: Katharina Schipkowski Bild: Fabian Bimme/dpa taz.de
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