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Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.
Seit 2017 gibt es die Ehe für alle in Deutschland. Was sich seitdem aber nicht geändert hat, ist die Tatsache, dass ein Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird, nur einen Elternteil hat:
Wird ein Kind in die Ehe zweier lesbischer Frauen geboren, kann die nicht-leibliche Mutter nicht einfach ihre Mit-Mutterschaft offiziell anerkennen lassen. Ein heterosexueller Mann, der mit einer Frau zusammen ist (und noch nicht einmal mit ihr verheiratet sein muss), kann das allerdings schon. Unabhängig davon, ob er der leibliche Vater des Kindes ist.
Der heterosexuelle Mann kann aus freien Stücken entscheiden, für das leibliche Kind seiner Partnerin Verantwortung zu übernehmen. Die lesbische Frau kann dies nicht. Im Gegenteil. Ein Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Beziehung hineingeboren wird, hat erst einmal, so will es unser Gesetz, nur einen Elternteil. Eine lesbische Frau, die ein Kind bekommt, ist somit immer erst einmal: alleinerziehend. Ihre Partnerin ist: gar nichts. Das Kind hat somit offiziell nur einen Elternteil.
Leider ist das Gesetz hier sowieso schon rückständig, wird durch das neue Abstammungsgesetz allerdings in dieser Hinsicht noch verschlechtert. Zu dem ganzen Prozedere kommt nun noch eine verpflichtende Beratung bei einer Stiefkindadoption. Ganz klar ist noch nicht, wie die aussehen wird, aber sicher ist: leichter wird sie die Sache nicht machen. Der LSVD Schwulen-und Lesbenverband hat aktuelle Informationen auf seiner Seite und setzt sich aktiv gegen die Umsetzung des Adoptionshilfegesetzes ein.
Yvonne und Stefanie haben diesen Prozess für ihre beiden Kinder durchgemacht. Der psychische Druck ist enorm. Über Jahre werden beide beobachtet, müssen Papiere offenlegen, die leibliche Mutter muss der Adoption schriftlich zustimmen. Obwohl die beiden seit 2016 verheiratet sind.
Der Adoptionsprozess kostet Zeit, Nerven und teils hohe Gebühren. „Bis man das durch hat, ist man nur eine Bekannte des Kindes und hat keinerlei Rechte“, sagt Stefanie Kapala. Ihre Frau ergänzt: „Wäre mir etwas im Kreissaal passiert, ich weiß nicht, ob sie Stefanie das Kind mitgegeben hätten. Vermutlich wäre es in eine Pflegefamilie gekommen.“ Aber auch der normale Alltag kann problematisch werden. Als Nicht-Elternteil braucht Stefanie theoretisch für vieles eine Vollmacht, ob es ums Abholen von der Kita geht oder um Entscheidungen beim Kinderarzt.
Besonders ungerecht wirkt dazu das Prozedere bei einer heterosexuellen Partnerschaft.
„Laut Grundgesetz ist rechtlicher Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist“, sagt Yvonne Kapala. „Wenn man den Begriff ,Vater' durch ,Elternteil' ersetzte, wäre das Problem gelöst.“ So werde es auch bereits in einigen europäischen Staaten praktiziert. In Deutschland gibt es seit 2017 zwar die Ehe für alle. Bisher wurde aber versäumt, das Abstammungsrecht, das die Elternschaft regelt, entsprechend zu verändern, sagt Lisa Haring, die im Verein Regenbogenfamilien, den der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg gegründet hat, das Projekt ,Regenbogenfamilien in Brandenburg stärken' betreut.
Ist eine Frau nicht verheiratet, so ist es geradezu lächerlich einfach, einen Vater für ihr Kind in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Egal, ob er der leibliche Vater ist oder nicht. Bereits 2016 habe ich einen Artikel über unsere Vaterschaftsanerkennung geschrieben. Co-Eltern haben es da noch mal etwas einfacher, denn solange es nur ein Mann ist, der neben der Mutter sitzt, ist es dem Jugendamt auch egal, ob dieser der leibliche Vater ist. Er übernimmt die Verantwortung, ist damit bereit, Unterhalt zu zahlen, mehr interessiert hier niemanden. Wären wir verheiratet gewesen, wäre er automatisch der Vater, egal ob leiblich oder nicht.
Dass das Gesetz reformbedürftig ist, dürfte allen klar sein – außer den Verantwortlichen.
Ein modernes Abstammungsrecht hätte vielleicht ein bisschen mehr Arbeit und vor allem ein bisschen Horizonterweiterung erfordert, aber wäre sie das nicht wert gewesen? Die aktuelle rechtliche Diskriminierung geht zulasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Und wieder einmal sind damit die Kinder die Verlierer*innen.
Quelle: Eva Rechau editionf.com
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Das ist ja krass. Ich hatte zwar eine vage Idee davon, dass lesbische Paare auf spezifische Schwierigkeiten bei der Familiengründung stoßen, aber mir nicht klar, wie absurd und ungerecht die Lage ist.