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Kurator'in für: Europa Volk und Wirtschaft
Jahrgang 1953
Studium der Elektrotechnik und Elektronik
Forschung / Lehre auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Innovationstheorie
Entwicklung von Forschungsprogrammen im IKT-Sektor für verschiedene Bundesministerien und Begleitung der Programme und Projekte - darunter Smart Energy, Elektromobilität, netzbasiertes Lernen, Industrie 4.0
Nun im Un-Ruhestand
Heinrich August Winkler formuliert es ganz klar - für ihn ist das Europäische Parlament keine aus freien und gleichen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung. Die Wahlen waren zwar frei, geheim und unmittelbar, aber eben nicht gleich.
... das Wahlrecht, nach dem dieses Parlament gewählt wird, ist nicht gleich und kann nicht gleich sein. Vielmehr wiegt die Stimme des Bürgers eines kleinen Mitgliedslandes aus guten, ja zwingenden Gründen zehn bis zwölf Mal so viel wie die eines grossen. Wäre es anders, wären die kleinen Staaten entweder gar nicht im Strassburger Parlament vertreten, oder dem Hohen Haus müssten mehrere tausend Abgeordnete angehören, so dass es nicht arbeitsfähig wäre.
Insofern kann man auch nicht schließen, das Prinzip der Spitzenkandidatur sei vollständig demokratisch legitimiert. Das Bestehen darauf würde die vertraglich festgelegten Rechte des Parlamentes überschreiten. Was Winkler auch begründet und es den vollständig demokratisch gewählten nationalen Parlamenten und Staatschefs gegenüberstellt. Diese werden repräsentiert durch den Europäischen Rat. Laut einem Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag ist das EU-Parlament «kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes».
Daher ist der jetzige Streit um die Spitzenkandidatur auch - ob bewußt oder unbewußt - Theaterdonner um die Macht. Aber ein für Akzeptanz und Stabilität der Union gefährlicher Donner .....
Quelle: Heinrich August Winkler Bild: Markus Schreiber ... nzz.ch
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Vieles was er schreibt, ist richtig und stellt wunderbar dar, welche Schwachpunkte zwar im institutionellen Design der EU herrschen, warum sie aber existieren müssen, um eine Funktionalität und interne Fairness des Systems zu gewährleisten. Mir gefällt die Mahnung an Politiker und Journalisten, sich gefälligst einmal mit diesen praktischen Notwendigkeiten auseinanderzusetzen, anstatt alles nur durch die Zielfunktion eines postnationalen Utopia zu bewerten.
Wo Winkler mir ein wenig über das Ziel hinausschießt, ist, dass er die Aufforderungen, von der Leyen "durchfallen" zu lassen, als Machtanspruch des EP zum Alleinbestimmungsrecht wertet. Sagt er doch selbst: "Nach dem Vertrag über die EU kann das Europäische Parlament einen Vorschlag des Europäischen Rats zur Wahl des Kommissionspräsidenten ablehnen, aber es hat in dieser Frage kein Alleinbestimmungsrecht". Falls das EP den Aufforderungen folgen sollte, täte es doch genau das! Es übte sein im Vertrag begründetes Recht aus, mehr nicht. Hier einen demokratiegefährdenden, institutionellen Umbruch an die Wand zu malen, greift da deutlich zu weit.
Es wäre doch zu begrüßen, wenn die EU-Parlamentarier gut und hart verhandeln und von der Leyen vor oder auch nach dem Wahlgang Zugeständnisse abverlangen. Z.B. ein echtes Initiativrecht... Denn ohne Wandel kein Bestand! Aber Wandel in kleinen, verdaulichen Schritten eben.
Hier etwas Herz- und Nahrhaftes dazu:
"Wer wirklich will, dass Europa friedlich bleibt und sich in der Welt behauptet, der muss dafür streiten, dass die europäische Gesetzgebung endlich so demokratisiert wird, dass die Bürger die EU und ihre Institutionen verstehen und akzeptieren können."
https://www.blaetter.d...