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Kurator'in für: Feminismen Fundstücke
Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.
Weil man ihr vorwirft, dass sie mit dem "Angebot" Abtreibung auf ihrer Website "geworben" habe, muss die Frauenärztin Kristina Hänel aus Gießen heute vor Gericht. Sie wurde von radikalen Abtreibungsgegnern angezeigt und zwar auf Basis des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs.
Die taz stellt den Fall ausführlich vor und beleuchtet dabei auch den besagten Paragrafen, der aus dem Jahr 1933 stammt und inzwischen sehr umstritten ist. Ursprünglich diente er dazu, "jüdische und kommunistische Ärzte zu kriminalisieren", so die taz.
Fest steht, dass der offenbar veraltete Paragraf den Abtreibungsgegnern immer wieder dabei dient, Gynäkolog*innen zu kriminalisieren, bei denen Frauen abtreiben können und die das auch öffentlich so sagen. Der Knackpunkt an der ganzen Sache: Heute können sich Frauen nur in den anerkannten Beratungsstellen informieren, wer einen Abbruch für sie vornehmen kann. Organisationen wie Pro Familia fordern, dieses "Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben".
Die große Frage, die hinter der ganzen Diskussion steht: Wann kommt endlich die Legalisierung der Abtreibung in Deutschland? Heute ist sie verboten, aber straffrei. Beziehungsweise: Kommt diese Legalisierung überhaupt jemals? Momentan scheint das Pendel leider in Richtung von noch mehr Kriminalisierung von betroffenen Frauen und ihren Ärzt*innen auszuschlagen.
Weitere aktuelle Berichte zu dem Fall:
Quelle: Dinah Riese Bild: Illustration: Ima... taz.de
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