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hat in Hildesheim Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus studiert und arbeitet seither für FAZ, SPON, SWR, SZ, taz, WDR, WELT und ZEIT.
Constantin Groschs Petition für ein gutes Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen wurde bislang von über 290.000 Menschen unterzeichnet. Jetzt hält der 23-jährige Jura- und Wirtschaftsstudent deutschen Abgeordneten den Spiegel vor: Wer als Abgeordneter eine Assistenz nutzt, erhält denselben Bescheid, den auch ein Mensch mit Behinderung erhalten würde – ihm wird mitgeteilt, dass er all seine Ersparnisse, die 2.600 Euro übersteigen, an den Staat abgeben muss.
[Wir] müssen Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass Ihnen 58.579,92 € Ihres jährlichen Einkommens abgezogen werden. Darüber hinaus weise ich Sie freundlichst auf Ihre Verpflichtung zum Einsatz Ihres gesamten Vermögens oberhalb von 2.600,00 € hin. Diese Regelung ergibt sich daraus, dass Sie zur Ausübung Ihrer Abgeordnetentätigkeit Assistenz nutzen ...
Auch wenn Menschen mit Behinderungen erfolgreich berufstätig sind, dürfen sie von ihrem eigenen Gehalt keine Altersvorsorge oder Rücklagen für Notfälle anlegen. Auch eine Erbschaft dürfen sie nicht annehmen. Sobald ihr Vermögen 2.600 Euro erreicht hat, wird jeder Überschuss vom Staat eingezogen.
Ein Bundesteilhabegesetz zur Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten ist zwar offiziell in Planung, lässt de facto aber seit Langem auf sich warten. Hier ist ein Link zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Dezember 2008 (!) und hier wird klar und sachlich mit Mythen rund ums Thema Inklusion aufgeräumt (inklusive des Klassikers, Inklusion sei eine Belastung und nicht umsetzbar).
Quelle: Ottmar Miles-Paul kobinet-nachrichten.org
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