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am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.
Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.
Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.
Wer die Brexitverhandlungen verfolgt, muss manchmal einfach an der Realitätsverweigerung der Brexit-Befürworter verzweifeln. Diese Verweigerung begann schon ganz am Anfang der Kampagne. Im Zentrum des Arguments stand immer die vermeintliche Zurückgewinnung der Souveränität von der EU, insbesondere in Bezug auf Migration. Der Staat solle endlich wieder bestimmen können, wer einwandern darf und wer nicht. Dass GB schon längst einen Sonderstatus inne hatte, der der Regierung erlaubte, einzelne Elemente der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik zu übernehmen und andere nicht, schien völlig ausgeblendet worden zu sein. So hatte sich die britische Regierung einerseits konsequent an Maßnahmen zur gemeinsamen Grenzkontrolle beteiligt, zum Beispiel durch Datenaustausch mit Schengenmitgliedern. Andererseits bestanden Grenzkontrollen zu anderen europäischen Staaten fort und an Verteilungsprogrammen von Asylbewerbern nahm das Land konsequent nicht teil. Diesen Sonderstatus wird GB verlieren, wie Daniel Thym schön darlegt: Es bedeutet das Ende der bisherigen Kooperation in der Migrationskontrolle. Erreichen Asylbewerber Großbritannien, können sie nicht mehr wie bisher in das Land abgeschoben werden, in dem sie den Schengenraum zuerst betraten. Will die britische Regierung einen ähnlichen Status wieder erlangen, wird sie dafür Zugeständnisse machen müssen. Im Fall der Schweiz waren dies offene Grenzen für die Teilnahme am Dublinsystem. Das wäre tatsächlich ironisch, wenn der Brexit zu offenen inner-europäischen Grenzen führen würde. Das ist äußerst unwahrscheinlich. Aber so oder so wird der Brexit auch migrationspolitisch ein sehr schlechter Deal für Großbritannien sein. Für die EU mag es hingegen ein Segen sein. Wenn der Sonderstatus des Aussteigers wegfällt, ist dies ein Schritt hin zur notwendigen Vereinheitlichung der flüchtlings- und migrationspolitischen Praktiken in Europa.
Quelle: Daniel Thym verfassungsblog.de
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