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Brauchen wir ein Recht auf Unerreichbarkeit?

Cornelia Daheim
Zukunftsforscherin
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Cornelia DaheimMittwoch, 20.04.2016

Der Sturm der Digitalisierung hat so einiges hinweggefegt: Starre Hierarchien, feste Arbeitsorte, einseitige Kommunikationskanäle. Und nun stellt er den Acht-Stunden-Arbeitstag in Frage. 100 Jahre (mit ein paar Unterbrechungen) würde dieser 2018 werden, und das ist einigen alt genug. Ist er ebenso überholt wie in anderen Bereichen die Pflicht auf Anwesenheit im Büro? Nein, so die Meinung von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung. Er plädiert stattdessen für ein Recht auf „Offline-Zeiten“ der Unerreichbarkeit.

In ihrem Positionspapier zu „Arbeit 4.0“ fordern die Arbeitgeber, dass genug sein müsse mit der Beschränkung der täglichen Arbeitszeit, sie sei nicht mehr zeitgemäß. Zwar darf die ohnehin schon auf zehn Stunden ausgeweitet werden, und in der Realität ist zumindest die Erreichbarkeit rund um die Uhr schon immer mehr Standard. Dennoch soll auf eine wöchentliche Berechnung umgestellt werden, alles andere sei ein Wettbewerbsnachteil.

Die Argumente sind allerdings „wenig schlagkräftig“, wie die Süddeutsche schreibt. Weder die durch die Globalisierung nötige enge Verzahnung mit anderen Zeitzonen noch die schnelle Reaktion auf Auftragseingänge macht Anwesenheiten von mehr als zehn Stunden wirklich nötig. Mit Sicherheit müssen wir alle noch flexibler werden, aber alles Hoffen auf eine Work-Life-Balance bleibt ergebnislos, wenn in der Arbeit weiterhin Fremdbestimmung vorherrscht. Lange Arbeitstage, wie der Stressreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ermittelt hat, führen nur zur Zunahme psychischer Belastungen und Beschwerden. Wichtig wäre viel eher, wie auch von der SZ gefordert, ein Recht auf Unerreichbarkeit: die Möglichkeit, wirklich einmal raus zu sein und abschalten zu können.

Brauchen wir ein Recht auf Unerreichbarkeit?

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