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Ein Brand in einer Textilfabrik in Pakistan, die Angehörigen klagen in Deutschland

Theresa Bäuerlein
Journalistin. Autorin. Seit (gefühlt) schon immer.
Zum Kurator'innen-Profil
Theresa BäuerleinDonnerstag, 10.01.2019

Vor ein paar Stunden hat das Landgericht Dortmund eine Klage von vier Pakistanern abgewiesen, die nach einem Fabrikbrand Schmerzensgeld vom Textildiscounter KiK erstreiten wollten. Das ist sehr bitter für die Betroffenen, zumal sie deswegen verloren haben, weil ihre Ansprüche nach pakistanischem Recht verjährt sind. Der Grund dafür ist, dass der Weg bis vors Gericht so lange gedauert hat. 

Trotzdem ist die Tatsache, dass sie es mit ihrer Klage so weit geschafft haben, wirklich bemerkenswert. Immer wieder gibt es ja Meldungen über "menschenunwürdige Zustände" in Fabriken, die Waren für Konsumenten im Westen produzieren, aber meistens verschwindet die Empörung ebenso schnell wie die Nachrichten. Das ist diesmal anders gelaufen, weil die Opfer sich organisiert haben. 

Das könnte ein Präzedenzfall sein. Und gibt der Frage, welche Verantwortung deutsche Unternehmen für die Bedingungen in den Fabriken im Ausland haben, eine neue Brisanz – selbst wenn sie "nur" Kunden sind. Denn jetzt ist klar, dass Arbeiter und deren Angehörige sich zivilrechtlich auch in Deutschland wehren können. 

Übrigens: In Frankreich gibt es seit letztem Jahr ein neues Gesetz, das französische Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu überwachen. Halten die Unternehmen das nicht ein, können Geschädigte auf Schadenersatz klagen. Das gibt es in Deutschland (noch) nicht. 

Den Hintergrundbericht, den ich hier empfehle, kann man lesen oder hören. 

Ein Brand in einer Textilfabrik in Pakistan, die Angehörigen klagen in Deutschland

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