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"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.
Ich hatte es damals wegweisendes Urteil genannt: Der österreichische Bundesverwaltungsgerichtshof hatte den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat abgewiesen.
Begründung damals: Die negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung bei einer Zunahme des Flugverkehrs, seien höher zu bewerten als die positiven Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Wien etwa durch neue Arbeitsplätze.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof den negativen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 wieder aufgehoben.
Allerdings nicht ohne gewisse Auflagen: Es sei zu gewährleisten, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Startbahn eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste müssen Maßnahmen erfolgen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen.
Immerhin. Eine weitere Zunahme des Flugverkehrs wird das allerdings kaum verhindern.
Theoretisch könnte der Bau nun sofort beginnen, allerdings hat das Gericht eine Revision zugelassen. Sowohl das Land als auch der Flughafen betonen, dass man abwarten möchte, ob Beschwerden bei den Höchstgerichten eingebracht werden. Auch wolle man sich die vom Gericht erteilten Auflagen genau ansehen.
Quelle: ORF noe.orf.at
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