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Seit 35 Jahren Journalist, seit 20 Jahren “Unternehmerjournalist” - lange
bevor entrepreneurial journalism Buzzword auf Konferenzen wurde.Mitgründer und Geschäftsführer von AlgorithmWatch.org. Vorstandsmitglied bei Reporter ohne Grenzen Deutschland und im Beirat des Whistleblower-Netzwerks.
Erst vergangene Woche hatte ich Ulf Buermeyers Text in der SZ gepiqd, in dem er scharf vor dem neuen Straftatbestand der Datenhehlerei gewarnt hatte, der als "Kuckusei" in das ohnehin umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geschmuggelt worden sei. Nun gibt Christian Rath in der taz Entwarnung: Alles nicht so schlimm, die "Schutzklausel" für Journalisten reicht so weit, dass sich weder Journalisten noch Experten, die mit ihnen zusammenarbeiten, Sorgen machen müssten. Ein Widerspruch? Vermutlich lässt er sich so auflösen: Solange das Gesetz nicht verabscheidet ist, sollte man alles tun, es aufzuhalten (Buermeyer). Ist es aber verabschiedet, geht es darum, den Schaden zu begrenzen - hier, indem Rath schon jetzt vorsichtshalber sagt: "Journalisten sind gar nicht betroffen". Wir werden sehen, ob's funktioniert.
Quelle: Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent taz.de
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Was für ein Schlamassel. Spätestens seit dem Leistungsschutzrecht scheinen neue Gesetze, die Rechtslage in Digitalistan nur noch undurchsichtiger zu machen.
In der aktuellen Folge von Logbuch Netzpolitik diskutieren die Chaos Computer Club Mitglieder Tim Pritlove und Linus Neumann ebenfalls über den SZ-Artikel:
http://logbuch-netzpol...