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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft Pop und Kultur
Journalist, Blogger, Vater, Fußballer, Sound-Nerd, DJ, Podcaster, Hamburg-Fan, Hamburg-Hater, alles mit größtmöglicher Leidenschaft und Überzeugung. Arbeitet für ZEIT und ZEIT-Online, eine Zahl verbliebener Tageszeitungen von Relevanz (RND, SZ, ND, Tagesspiegel). Hält PR-Jobs quantitativ in Grenzen und qualitativ auf dem Niveau vom Handelskammer-und Arte-Magazin. Leistet sich den Luxus, quasi umsonst für, Musikforen (MusikBlog) oder die taz zu schreiben. Lebt in St. Pauli.
Darf man staatliche Würdenträger öffentlich bloßstellen und falls nicht, darf es dann wenigstens die Kunst? In seiner "Despotenserie – Trump, Kim und Erdogan" hat der Künstler Türkeis umstrittenem Staatspräsidenten malerisch eine Banane im Hintern verpasst und diese Provokation in einer Galerie der Art Karlsruhe ausgestellt. Weil es dort für teils heftige Reaktionen türkischer Nationalisten sorgte, hat der Galerist das Gemälde abgehängt.
Das sorgt nun reflexhaft für Streit darüber, was Kunst darf und was nicht, wem sie sich zu beugen hat und wem keinesfalls. Während Thomas Baumgärtel die Zusammenarbeit mit der Galerie sofort beendet hat, erklärt dessen Betreiber Michael Oess den Rückzieher mit einem Bedrohungsszenario, das durch die türkische Reaktion entstanden sei.
Seinen Angaben zufolge gab es am Tag zuvor einen regelrechten Auflauf an seinem Stand. Ein türkischer Journalist habe sich beschwert, das auf Leinwand gesprühte Erdogan-Konterfei mit seinem Handy gefilmt und per Livestream berichtet.
Aber müssen die Subjekte der Kunst nicht gerade dann standhaft sein, wenn deren Objekte und ihre Anhänger die Kunstfreiheit infrage stellen? Das Magazin Monopol führt diese Diskussion zwar nicht zu Ende, regt sie aber an.
Quelle: Monopol Bild: dpa monopol-magazin.de
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