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Pop und Kultur

Das Ringen um die Sozialadäquanz von Computerspielen geht in die nächste Runde …

Christian Huberts
mächtiger™ Kulturwissenschaftler und Kulturjournalist
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Christian HubertsDienstag, 29.05.2018

Es gibt gute Gründe dafür, verfassungsfeindliche Symbole aus Computerspielen fernzuhalten. Sowohl analoge als auch digitale Games waren stets Teil rechtsextremer Propaganda. Niemand möchte einen Rechtsrahmen schaffen, in dem sich solche Spiele – mit mehr rhetorischer Finesse – frei bewegen könnten. Gleichzeitig aber mehren sich die Beispiele, bei denen die strenge Rechtslage zur möglichen »Sozialadäquanz« von Games aktiv Erinnerungskultur verhindert. Attentat 1942 ist so ein Beispiel. Mehrfach preisgekrönt und didaktisch wunderbar aufbereitet, kann das in Tschechien entwickelte Spiel über die Gräueltaten der Nazis an der tschechischen Zivilbevölkerung bis heute nicht offiziell in Deutschland verkauft oder öffentlich spielbar gemacht werden. Weil in historischen Filmaufnahmen auch Hakenkreuze und SS-Uniformen gezeigt werden, bekommt Attentat 1942 von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erst gar keine Alterskennzeichnung. Damit einher geht das Risiko erheblicher rechtlicher Konsequenzen. Wolfgang Walk findet sehr klare Worte für diese kaum noch nachvollziehbare Situation:

Die Macher von Attentat 1942, hört man, wollen in Deutschland vor Gericht ziehen.[…] [I]ch schäme mich als Teil der deutschen Branche dafür, dass dieser Prozess von denen angestrengt werden muss, deren Vorfahren Opfer unserer Vorfahren waren.

In seinem Rant zieht Walk hart mit der deutschen Branche und ihrer politischen Peripherie ins Gericht. Seit Jahren wird vom Branchenverband game (früher B.I.U.) aktive Verbesserungsarbeit versprochen. Es tut sich aber wenig. Wirtschaftliche Erwägungen – so der naheliegende Verdacht – scheinen (erinnerungs-)kulturelle Fortschritte zu überbieten. Ausgerechnet ein satirisches Beat'em up sorgt derweil für einen Hoffnungsschimmer. Bundesfighter 2 Turbo zeigt Alexander Gauland im Sprung in Hakenkreuz-Pose. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah darin nichts Strafwürdiges. Vielleicht gilt das gleiche ja auch bald rechtskräftig für Attentat 1942.

Das Ringen um die Sozialadäquanz von Computerspielen geht in die nächste Runde …

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