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Initiatorin und Vorsitzende von Publixphere e.V. Studierte Staatswissenschaftlerin, dann Doktorarbeit über Kultur, nationale Identitäten und Demokratie in der EU. 2014-15 Fellow am Berkman Center for Internet & Society at Harvard University, 2015-17 Affiliate. 2012-14 Koordinatorin des Global Network of Internet & Society Research Centers (networkofcenters.net). Inzwischen wieder auf dem Europa-Trip. Wohnhaft in Hamburg.
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Facebook die E-Mail-Adressen seiner Nutzer nicht für die Anwerbung neuer Kunden nutzen darf. Wer sich bei Facebook registrierte, erhielt folgenden Hinweis: "Das Durchsuchen Deines E-Mail-Kontos ist der schnellste Weg, Deine Freunde bei Facebook zu finden.” Allerdings fand Facebook daraufhin nicht nur die Freunde, die bereits auf Facebook waren, sondern auch den Rest. Und kontaktierte sie dann per Email, um sie zur Registrierung aufzufordern. Registrierten sie sich nicht, wurden sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal eingeladen.
Das Versenden solcher Mails an Nichtmitglieder von Facebook, so der BGH, "ist eine wettbewerbsrechtlich unzulässige, weil belästigende Werbung”. Nicht, wie von Facebooks Anwalt behauptet, der “Wunsch des Nutzers, ein Netzwerk aufzubauen”.
Geklagt hatte übrigens der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf Grundlage der Geschäftsbedingungen von 2010. Ein weiterer kleiner Schritt in der juristischen Auseinandersetzung mit den sozialen Netzwerken.
Quelle: Wolfgang Janisch sueddeutsche.de
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Hey,
mich irritiert weiterhin maßlos, dass der VZBV und andere seit Jahren vor Gerichten für die Durchsetzung deutschen Rechts streiten muss - auch, weil die letzten Bundesregierungen jedwede gesetzliche Reformen oder wenigstens die Durchsetzung geltenden Rechts eine Absage erteilt haben. Entsprechende Vorschläge haben wir, auch im Parlament, wiederholt vorgelegt. Geschehen ist nichts und so trifft man sich weiterhin zu netten Runden mit Vertretern von Facebook und Co. und sucht das Gespräch, um irgendwann vielleicht einmal tatsächlich zur Anwendung geltenden Rechts zu kommen. Beim Thema Hatespeech ist dies erst durch einen massiven öffentlichen Druck geschehen. Im Bereich des Datenschutzes ist dieser scheinbar noch nicht groß genug - trotzt rund 25 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzern?!
Beste Grüße
Konstantin
Sehr tröstlich und ein gutes Beispiel, dass wir keinesfalls auf Regulierung verzichten dürfen. Im Subtext steckt aber auch eine der größten Herausforderungen der Digitalisierung, bzw. zeigen sich hier zwei Denkschulen (stark vereinfacht):
1.) Die Amerikanische: Fakten schaffen und später ggf. nachjustieren
2.) Die Europäische: Erst mal auf die Bremse drücken und verbieten/einschränken
Beide Haltungen sind äußerst problematisch. Ist dir eine Volkswirtschaft bekannt, die einen gesunden Kompromiss aus beiden Extremen gefunden hat?