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Edmund Epple ist selbst über die Tatsache schockiert, daß er nun bereits seit über 33 Jahren einen Platten-und Buchladen in Landsberg am Lech hat. Aber ganz nach dem Motto "Ein guter Betrieb funktioniert sogar, wenn der Chef anwesend ist" freut er sich, wenn ihm seine Mitarbeiter hin und wieder frei geben. Dann schreibt er gerne über Musik, Kultur und was ihm sonst so in den Sinn kommt, zb in seinem eigenen Blog und Newsletter. Im Stadttheater Landsberg kennt man ihn auch als Planer der Musikserie.
This song has nothing tricky about it
This song ain't black or white and as far as I know
Don't infringe on anyone's copyright, ...
Das textete 1976 Ex-Beatle George Harrison für seinen Titel This Song, nachdem er von den Autoren von He's So Fine (The Chiffons, 1962) wegen Copyright-Verletzung verklagt wurde. Grund war der Welterfolg von My Sweet Lord. Und ja, gewisse Ähnlichkeiten sind nicht von der Hand zu weisen.
Denselben Streit, wenn auch (noch) nicht vor Gericht liefern sich gerade Radiohead und Lana Del Rey. Radiohead fühlen ihr Urheberrecht verletzt, da Del Reys Get Free den molltönigen Akkordfolgen von Creep sehr ähnelt. Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass auch Radiohead nachträglich The Hollies eine Teilurheberschaft für Creep zusprechen mussten. The Air That I Breathe scheint in gewisser Weise Pate gestanden zu haben für Radioheads Komposition.
Nun war in der Musik das Variieren, Parodieren und Modulieren bereits vorhandener Tonfolgen immer schon Usus. Wo jetzt genau die Urheberschaft beginnt und wo sie endet, das ist wohl weniger eine künstlerische Frage, denn eine wirtschaftliche und deshalb juristisch zu klärende. Aber kann die Justiz das?
Anschaulich, mit süffisantem Unterton erklärt das Dilemma heute David Pfeifer in der SZ...
...oder George Harrison in This Song
But this song could well be
A reason to see - that
Without you there's no point to... this song
Quelle: Süddeutsche.de GmbH, Munich, Germany sueddeutsche.de
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