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Kurator'in für: Volk und Wirtschaft Medien und Gesellschaft Technologie und Gesellschaft Fundstücke
Leitet das Digital-Team im Wirtschaftsressort der Süddeutschen Zeitung, was nicht heißt, dass er nur Nerd-Kram piqt. Studierte in Erlangen und Portland Politikwissenschaft und Amerikanistik, schrieb in Nürnberg, Berlin, New York und München. Interessiert an allem Politischen. Am Absurden sowieso. Süchtig nach Longreads.
Die Debatte um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kochte diese Woche hoch. Wolfgang Michal hat historische Vorläufer herausgekramt: Die Reichsschutzgesetze aus der Weimarer Republik.
Vieles daran erinnert Michal an heute: Die Frage, wie man Extremisten von rechts (DNVP, dann NSDAP) und links (KPD) dazu bringt, bei ihren Angriffen auf die liberale Demokratie nicht auch noch Gesetze zu brechen. Das war natürlich auch ein bisschen Hilflosigkeit – etwas, das auch Heiko Maas, dem Vater des NetzDG, gern vorgeworfen wird. Weitere Parallelen:
Ähnlich wie das NetzDG unserer Tage zielte das Republikschutzgesetz von 1922 auf jene „Hassprediger“, die das politische Klima der Republik vergifteten. Selbst die Auflistung der Straftatbestände erinnert an die im NetzDG aufgelisteten 21 Strafgesetzbuch-Paragraphen – von der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit über Beschimpfung, Verleumdung und Volksverhetzung bis hin zum Mordaufruf gegen Politiker. Druckschriften, die solchen Hetzreden Platz einräumten, konnten gemäß § 21 zeitweise verboten werden, was – wegen des Einnahmeausfalls – einer hohen Geldbuße gleichkam. Auch im NetzDG finden wir die Androhung drastischer Bußgelder.
Am problematischsten aber war, dass das Republikschutzgesetz eine Sondergerichtsbarkeit schuf: eine spezielle Form der Rechtsdurchsetzung außerhalb der normalen Gerichte. Auch das NetzDG etabliert eine besondere Form der Rechtsdurchsetzung. Es delegiert sie an die „Sondergerichte“ der kommerziellen Netzwerk-Anbieter Facebook und Twitter. Deren „Löschteams“ sollen den Gerichten die Drecksarbeit abnehmen.
Der Vergleich der Bundesrepublik 2017 mit Weimar hinkt selbstverständlich, und doch ist es interessant zu lesen, dass es schon einmal einen Versuch gab, die liberale Demokratie per Gesetz gegen verbale Attacken zu verteidigen; wie kompliziert es ist, zivilisiertes Debattenklima zu verteidigen. Der Versuch ging nach hinten los. Am Ende missbrauchten die Nazis das Gesetz und setzten es gegen Demokraten ein.
Quelle: Wolfgang Michal wolfgangmichal.de
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